Vorvertragliche Information

Vorvertragliche Information

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a BGB

Bei der Ihnen angebotenen Kombinationen von Reiseleistungen handelt es sich um Pauschalreisen im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302.1. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Hansa Touristik GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen Hansa Touristik GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und – falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist – zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.

Die wichtigsten Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302:

• Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.

• Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.

• Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.

• Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.

• Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.

• Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.

• Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.

• Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.

• Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.

• Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.

• Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet. 

• Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Hansa Touristik hat eine Insolvenzabsicherung mit der R+V Allgemeine Versicherung AG abgeschlossen (Versicherungsschein-Nr.: 760/90/101062058). Die Reisenden können diese Einrichtung (Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Tel.: +49 611 533-5859, www.ruv.de) kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Hansa Touristik verweigert werden.

Webseite, auf der die Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de

Download Formular

Nachdem wir Sie oben über das neue Pauschalreiserecht und Ihre Rechte informiert haben, erhalten Sie hier allgemeine wichtige Informationen zu unseren Reiseleistungen. Bitte beachten Sie auch unsere Reisebedingungen:

Hinweise für Menschen mit eingeschränkter Mobilität

Bitte beachten Sie, dass MS Ocean Majesty aufgrund der Schwellen zu den Feuertüren nicht bzw. nur bedingt für Gäste geeignet ist, die dauerhaft auf einen Rollstuhl oder Rollator angewiesen sind. Bitte teilen Sie uns vor Buchung den Grad Ihrer Einschränkung mit, damit wir prüfen können, ob wir Ihre Anforderungen erfüllen können.

Bordsprache

Die Bordsprache auf MS Ocean Majesty ist deutsch.

Zahlungsmodalitäten

Ihre Zahlungen sind gem. § 651r BGB abgesichert, indem Sie mit der Reisebestätigung den Sicherungsschein erhalten. Bitte überweisen Sie uns daher innerhalb einer Woche nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung und des Sicherungsscheins die dort ausgewiesene Anzahlung. Sie beträgt 20% des Reisepreises. Die Restzahlung ist vier Wochen vor Reiseantritt fällig.

Mindestteilnehmerzahl

Alle unsere Hochsee-Kreuzfahrten basieren auf einer Mindestteilnehmerzahl von 450 Personen, die im Katalog oder in der Reiseausschreibung genannt sind. Wird diese Zahl nicht erreicht, so können wir bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn von dem Reisevertrag zurücktreten. Sollte das Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, werden wir Ihnen dies sofort bekannt geben werden.

Reisedokumente/Pass- und Visumerfordernisse

Wir weisen Sie auf allgemeine Pass- und Visaerfordernisse sowie besondere Gesundheitsvorschriften der Zielgebiete hin und werden Sie über eventuelle Änderungen dieser vor Reiseantritt unterrichten. Diese Informationen gelten ausschließlich für deutsche Staatsangehörige ohne Besonderheiten wie Doppelstaatsbürgerschaft etc. Die Verantwortung für die Beschaffung und Mitführung der behördlich notwendigen Reisedokumente, die Einhaltung ggf. erforderlicher gesundheitspolizeilicher Formalitäten sowie die Einhaltung von Zoll- und Devisenvorschriften obliegt dem Reisenden.

Rücktritt des Reisenden

Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Hansa Touristik GmbH unter der unten angegebenen Anschrift zu erklären. Ist die Reise über einen Reisevermittler gebucht worden, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Zur Vermeidung von Missverständnissen sollte der Rücktritt schriftlich erklärt werden. Der Nichtantritt der Reise wird grundsätzlich wie ein Rücktritt gewertet. Treten Sie vor Reisebeginn zurück oder treten Sie die Reise nicht an, verliert Hansa Touristik GmbH den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Hansa Touristik GmbH kann stattdessen eine angemessene Entschädigungspauschale verlangen. Diese finden Sie in unseren Allgemeinen Reisebedingungen unter Punkt 7.

Reiserücktrittskostenversicherung

Wir empfehlen Ihnen ausdrücklich für den Fall eines Reiserücktritts und im Hinblick auf Risiken bei der Durchführung der Reise, einen Abschluss einer Versicherung zu prüfen. Ausführliche Informationen zu unseren Versicherungspaketen finden Sie in unserem Katalog oder auf unserer homepage. 

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